Integration des Webdienstes InGe-Online des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Als eine der wenigen Softwarelösungen für Bildungseinrichtungen und Integrationskursträger unterstützt Qualli.life vollständig die Webdienstschnittstelle "Integrationsgeschäftsdatei-Online" (InGe-Online) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es sind bereits Bildungsträger, die Qualli.life einsetzen, für die Nutzung dieser Schnittstelle zertifiziert. Weiterhin wurde das Zertifizierungsverfahren speziell für Nutzer von Qualli.life angepasst und damit vereinfacht und verkürzt. Aus diesem Grund erhalten diese Bildungsträger eine gesonderte Ergänzung zum Testfallheft, wenn sie bei ihrer Regionalstelle angeben, dass Sie Qualli.life einsetzen.

Qualli.life ermöglicht es, Migranten, die sich für einen Integrationskurs anmelden, zu erfassen, die Ergebnisse des Einstufungstests abzulegen und die Anmeldung im Erstverfahren bzw. im Wiederholverfahren an das BAMF zu übermitteln.

Nach der Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch das BAMF, buchen Sie den Teilnehmer in den für ihn passenden Integrationskurs ein.

Integrationskurse werden gemäß dem Formular 630-017 in Qualli.life konfiguriert. Geben Sie die Kursart und den Kursabschnitt ein, die Unterrichtszeiten, etwaige Unterbrechungen, die Lehrkräfte und die verwendeten Lehrwerke ein.

Bei Kursbeginn melden Sie den Kurs und alle eingebuchten Teilnehmer, die vom BAMF gefördert werden, auf einfache Art und Weise an.

Weiterhin stellt Qualli.life eine Seite zur Verfügung, auf der Sie eine Übersicht über alle Transaktionen erhalten.

Auch an der Weiterentwicklung der Schnittstelle arbeitet die Nistech GmbH eng mit dem zuständigen Referat beim BAMF zusammen. So konnte innerhalb kürzester Zeit die Teilnehmerauskunft als neues Verfahren eingeführt werden.

Die Teilnehmerauskunft bietet den Benutzern die Möglichkeit, nach Eingabe von Aktenzeichen und Geburtsdatum, Stammdaten, Angaben zur Zulassung, Stundenkontingente, Test- und Prüfungsergebnisse und Anmeldedaten zu erhalten.

Seit dem 01.04.2015 kann auch das neue Verfahren "Sprachtest melden" angewendet werden. Die Zertifizierungstests, die vor dem Einsatz beim Kursträger durchgeführt werden müssen, sind bereits möglich.

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