Integrationskurse
Die im Jahr 2005 auf Grund des Zuwanderungsgesetzes und des Bundesvertriebenengesetzes eingeführte Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV) gibt die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Integrationskursen durch private und öffentliche Bildungsträger zum Erwerb ausreichender deutscher Sprachkenntnisse sowohl für ausländische Bürger als auch für Spätaussiedler. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Berechtigung (§ 44 Aufenthaltsgesetz) und einer Verpflichtung (§ 44a AufenthG) zur Teilnahme am Kurs.
Die Kurse werden grob in Orientierungskurse, Alphabetisierungskurse und Spezialkurse gegliedert, die wiederum aus einzelnen Kursabschnitten bestehen. Durch die Möglichkeit Kurse im Erst- und Wiederholverfahren zu absolvieren, entstehen Stundenzahlen zwischen 600 und 900.
Gesetzlich begründet durch § 8 der Integrationskursverordnung müssen alle Integrationskursträger spätestens ab dem 01.07.2013 Daten mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf dem elektronischen Weg austauschen. Hierfür wurde der Webdienst "Integrationsgeschäftsdatei-Online" (InGe-Online) eingeführt.
Qualli.life unterstützt die Verwaltung und Dokumentation von Integrationskursen insbesondere durch:
- vollständige Integration des Web-Service-Verfahrens des BAMF / InGe-Online
(Qualli.life ist für alle aktuellen Verfahren zertifiziert), - Erfassung von Bildungsstand nach ISCED und dem Sprachlevel nach GeR/CEF,
- Eingabe des Ergebnisses des Einstufungstests
- Durchführung der Tn-Anmeldungim Erst- bzw. Wiederholverfahren
- Erfassung der Kurszeiten, Lehrmittel, geplanten Unterbrechungen und Lehrkräfte zu den Integrationskursen
- Durchführung der Kursplanung mit Kursplanmeldung, -aktualisierung und -stornierung
- Kursdurchführung inkl. Kursbeginnmeldung, Kursabschnittsbeginnmeldung, und -aktualisierungen, Kursortänderungen
- Kursauskunft zum Abrufen von Kursdaten
- Bereitstellung der erforderlichen Formulare des BAMF, auch als Druckvariante, dazu gehören z.B.
- Anmeldeformular für den Integrationskurs gemäß § 7 Abs. 1 IntV
- Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs
- Antrag auf Fahrtkosten gemäß §§ 9 Abs. 1 Satz 5 Bundesvertriebenengesetz, 4. Absatz 4 Integrationskursverordnung
- Antrag auf Fahrtkostenerstattung bzw. Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses gemäß § 4a Absatz 1 IntV
- Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) für deutsche Staatsangehörige gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG
- Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) für Ausländer gemäß § 44 Abs. 4 Satz 1 AufenthG
- Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses gemäß § 5 Abs. 5 IntV für Alphabetisierungskursteilnehmer
- Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses gemäß § 5 Abs. 4 IntV
- Einverständniserklärung für die Ausstellung des „Zertifikats Integrationskurs“
- Teilnehmermeldebogen Orientierungskurstest
- Teilnehmerauskunftzum Erhalt von Personendaten, Zulassungen, Anmeldedaten und Testergebnissen
- Sprachtests(Deutschtest für Zuwanderer - DTZ) verwalten und ab dem 01.04.2015 online melden (Zertifizierungstests sind bereits früher möglich)
(Nistech GmbH, Stand 01/2019)