Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Die Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung hat das Ziel, Menschen den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen. Insbesondere soll die Berufswahl unterstützt werden und eine Nachqualifizierung erreicht werden, um Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung zu schaffen, die durch die Schulbildung nicht erreicht wurden.

Die Berufsvorbereitung erfolgt in aller Regel in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), die nach dem § 51 SGB III gefördert werden. Dabei handelt es sich um

  • das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an Berufsschulen vor allem für junge Menschen, die keinen oder nur einen schlechten Hauptschulabschluss haben.
  • Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für sozial benachteiligte junge Menschen, bei denen eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung nicht zu erwarten ist.
  • Rehabilitations- und Behindertenlehrgänge für durch Krankheit oder Behinderung benachteiligte junge Menschen. Im Rahmen der BvB-Maßnahmen wird dabei unterschieden zwischen BvB 1, einer sogenannten "allgemeinen" BvB sowie BvB 2, einer rehaspezifischen BvB, und BvB 3, einer rehaspezifischen BvB mit besonders ausgeprägtem Förderbedarf, bei der die Förderung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 35 SGB IX erfolgt.
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) gem. SGB III nach dem Neuen Fachkonzept (NFK) der Bundesagentur für Arbeit haben 2005 die bisherigen Grundausbildungslehrgänge (GAL) und Maßnahmen zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE) für benachteiligte Jugendliche abgelöst und die bisherigen Maßnahmen in einer einheitlichen Form zusammengefasst. Ziel ist hier speziell das Erreichen von Ausbildungs- bzw. Berufs- und Berufswahlreife sowie das Einmünden in ein Ausbildungs- oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wichtige Neuerung ist die Einführung des Bildungsbegleiters, der kontinuierlicher Ansprechpartner für den Jugendlichen bleibt, unabhängig davon, in welcher Phase und an welchem Ort er sich gerade befindet.
  • EIBE-Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt, ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Programm des Hessischen Kultusministeriums, mit dem Jugendlichen der Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt über Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung erleichtert werden soll. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) zur Erlangung einer Grundqualifikation in einem bestimmten Berufsfeld (z. B. „Holztechnik“) sowie das schulische Berufsvorbereitungsjahr in verschiedenen Bundesländern sind keine BvB-Maßnahmen nach dem SGB III. Durch die Teilnahme an BvB-Maßnahmen kann zugleich die Berufsschulpflicht erfüllt werden.

Träger solcher Maßnahmen sind regionale oder überregionale, kommerzielle, private, gemeinnützige oder öffentliche Bildungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbände, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die BvB-Maßnahmen vor Ort durchführen. (Quelle: Wikipedia, Text gekürzt)

Qualli.life, das ursprünglich für BvB-Maßnahmen entwickelt wurde, unterstützt insbesondere durch:

  • an das Fachkonzept für "Neue Förderstrukturen" angelehnte Dokumentation
  • Abbildung des Maßnahmeverlaufs über alle Qualifizierungsebenen hinweg, von der Eignungsanalyse (EA) über die Grundstufe (GS), die Förderstufe (FÖ) bis zur Übergangsqualifizierung (ÜQ)
  • Erstellung der restriktiv durch die BA vorgegebene Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
  • Generierung von Qualifizierungsplänen
  • Erfassung von methodisch-didaktischen Planungsschritten, Beurteilung der Basiskompetenzen, vereinbarte Feinziele, Zielvereinbarungen, durchgeführte Praktika, durchgeführte Förder- und Stütztunterrichte etc.
  • Führen der Anwesenheitsliste inkl. Fehlzeiten
  • Integration der elektronsichen Maßnahmeabwicklung der BA für BvB-Maßnahmen

Zurück

zurück