Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist ein Bildungsmaßnahmetyp der Bundesagentur für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland, der als Nachfolger der Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE) im Rahmen der neuen Förderstruktur eingeführt worden ist. Die BaE ist seit April 2012 im § 76 SGB III gesetzlich begründet. Sie wird in zwei verschiedenen Formen ausgeführt, als BaE-integrativ wird die Berufsausbildung mit sozialpädagogischer Begleitung und unterstützendem Unterricht bei einem von der Bundesagentur für Arbeit beauftragtem Bildungsträger durchgeführt. Ziel ist es dabei, die beim Bildungsträger begonnene Ausbildung so früh wie möglich in einem Betrieb fortzusetzen. In der zweiten Form, der BaE-kooperativ, wird die Berufsausbildung direkt in einem Betrieb aufgenommen, wobei die pädagogischen Mitarbeiter beim beauftragten Bildungsträger für die Unterstützung des Auszubildenden im schulischen und persönlichen Bereich zuständig sind.

Dieser Typ von Bildungsmaßnahmen gehört zum Bereich der Benachteiligtenförderung (BNF) in der Bundesagentur der Arbeit, genauso wie die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Im alten SGB III (bis zum April 2012 gültig) war die gesetzliche Grundlage für die abH im Paragraphen 241 und für BaE im Paragraphen 242 angesiedelt. Beide Maßnahmetypen erhielten den Verfahrenszweig 01 (BNF) in der elektronischen Nachrichtenübertragung (eM@w).

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