Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sind nach § 75 SGB III der allgemeine Begriff für Maßnahmen für förderungsbedürftige Jugendliche, die über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten (besonders derjenigen während der Einstiegsqualifizierung) hinausgehen und zum  Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zur sozialpädagogischen Begleitung dienen.

Ziel ist es, die Bedingungen dafür zu schaffen, in eine berufliche Ausbildung erfolgreich einzumünden (Einstiegsqualifizierung), diese bzw. Teilabschnitte der Ausbildung (Zwischenprüfung) erfolgreich zu bestehen, durch Fortführung der abH eine Ausbildung wiederaufzunehmen, eine zweite zu beginnen/zu bestehen oder ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen und festigen.

Vormals unter Paragraph 241 im alten SGB III (bis April 2012) begründet, erhielt sie als Maßnahme der Benachteiligtenförderung (BNF) zusammen mit der BaE in der elektronischen Maßnahmeabwicklung der Agentur für Arbeit (eM@w) den Verfahrenszweig 01.

abH wird in Qualli.life insbesondere unterstützt durch:

  • Anlagemöglichkeiten von Unterrichtsplänen
  • Einbuchen von Teilnehmern in feste Kurse und Unterrichtsgruppen
  • Klassenbuchfunktion für Unterrichte in Gruppen
  • Stunden- und tageweise Erfassung von Anwesenheiten (teilw. Automatisch)
  • Individuelle Förderplanung mit Erstellen von Förderplänen und Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen
  • Dokumentation der Förder- und Stützunterrichte
  • Erfassung der sozialpädagogischen Hilfen und Betreuung
  • Dokumentation und graphische Darstellung der Leistungsentwicklung

(Nistech GmbH, Stand 05/2013)

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